Grundsätzlich gleich – für eine bessere Verfassung
Zur Eröffnung der Pride Week 2019 in Hamburg hielt Prof. Dr. Johanna Schmidt Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, die Festrede, die sie uns hier zur Verfügung stellt.
Mitreißend, zum Nachdenken anregend und unbedingt lesenswert: Vielen Dank!
Sehr verehrte Frau Senatorin,
sehr geehrte Anwesende!
Das diesjährige Motto des CSD in Hamburg lautet: „Grundsätzlich gleich – für eine bessere Verfassung“.
Es geht um Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, in dem es u. a. heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Das Anliegen ist, dort neben dem Geschlecht auch die sexuelle Orientierung und die sexuelle Identität als Kriterien zu benennen, derentwegen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Ich möchte diese Forderung heute Abend mit drei Thesen unterstützen.
These 1: Wir brauchen die Grundgesetzänderung.
„Nicht noch eine Grundgesetzänderung!“ wird vielleicht der eine oder die andere unter ihnen denken oder leise seufzen.„Wozu brauchen wir überhaupt eine Grundgesetzänderung?“ höre ich andere fragen. „Hat denn das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen zum geltenden Art. 3 des Grundgesetzes nicht schon genug erreicht?“ „Kann man das Bewusstsein der Menschen durch eine Änderung des Grundgesetzes verändern wie durch das Umlegen eines Schalters?“
Solchen Zweifeln und Fragen müssen wir uns stellen.
Ich zögere auch nicht zu sagen: Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Grundlage des geltenden Art. 3 des Grundgesetzes eine ganze Menge für homosexuelle und transidente Menschen erreicht. Ich nenne nur das Transsexuellengesetz, das das Bundesverfassungsgericht eingefordert und Richterspruch für Richterspruch auf ein Normalmaß an Anforderungen zurechtgestutzt hat. Ich nenne die Änderung des Personenstandsgesetzes zur Einführung des sog. dritten Geschlechts, die ebenfalls auf einem Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts beruht. Und ich nenne die sog. Ehe für alle, mit deren Einführung der Bundestag die Konsequenz aus dem schrittweisen Abbau der Differenzierungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft durch das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen hat. Und ja. Das Bewusstsein der Menschen kann man nicht gewissermaßen umschalten. Es verändert sich nur langsam, und es verändert sich auch nicht gleichmäßig, sondern mit sehr verschiedenen Geschwindigkeiten.
Gerade darin liegt die Herausforderung. Auf der einen Seite sind viele Menschen im Grunde schon da, wo die LGBTI-Community sie am liebsten schon heute sähe. Ich habe das selbst bei meiner eigenen Transition erfahren und mein Outing mit großen Ängsten in Angriff genommen. Dabei war ich überhaupt nicht sicher, wie die Menschen um mich herum darauf reagieren würden und wie ich mit einer ablehnenden Reaktion umgehen sollte. Tatsächlich bin ich dann aber durchweg auf Menschen gestoßen, die mich sozusagen „machen ließen“ und mich im Großen und Ganzen wohlwollend begleiteten.
Das gilt nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen an meinem Gericht, dem Bundesgerichtshof, sondern auch für die Menschen, die mir auf meinen wöchentlichen Fahrten zwischen Karlsruhe und Berlin, in der Kirchengemeinde und anderswo begegneten.
Auf der anderen Seite lesen wir immer wieder Berichte in den Zeitungen, dass homosexuelle oder transidente Menschen auf der Straße grundlos angepöbelt oder gar angegriffen werden.
Mancher reagiert verstört, wenn er erfährt, dass sein Bekannter sich als Transsexuelle erweist. Menschen mit einer homosexuellen Orientierung oder einer transidenten sexuellen Identität stellen für viele immer noch die Ordnung der Welt oder Gottes Schöpfung in Frage.
Vielleicht verstärkt die Begegnung mit solchen Menschen bei ihnen auch nur ohnehin schon vorhandene existenzielle Ängste. Sie sind dabei durchaus inkonsequent. Sie nehmen in der Tier- und Pflanzenwelt die Variationsbreiten der Natur oder, wie ich es formulieren würde, von Gottes Schöpfung mit großem Interesse wahr.
Sie scheren sich nicht darum, dass bestimmte Formen der Umweltverschmutzung, etwa Weichmacher im Grundwasser, auch die Fruchtbarkeit des Menschen beeinflussen können. Wenn aber den Schulkindern in der Schule vermittelt werden soll, dass Homosexualität keine Charakterschwäche ist und wodurch sich transsexuelle und transidente Menschen voneinander und von anderen Menschen unterscheiden, reagieren viele Eltern, als wolle man ihnen ihre Kinder wegnehmen oder auch zu solchen Menschen machen. Sie realisieren dabei oft gar nicht, dass ihre Kinder nicht selten schon viel mehr über das Thema wissen als sie selbst und sich von der Behandlung dieses Themas in der Schule weder selbst in Frage gestellt noch bedrängt fühlen.
Diese im Grunde widersprüchliche Haltung findet sich in allen Schichten der Gesellschaft.
Der Gesetzgeber hat vor allem mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein gutes und wichtiges Zeichen gesetzt, um diese Haltung aufzubrechen. Dieses Zeichen ist bei vielen Menschen auf fruchtbaren Boden gefallen.
Es gibt aber immer noch viele Menschen, die sich der Botschaft des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mehr oder weniger verschließen. Man kann das an der Ehe für alle sehen. Diese Entscheidung des Gesetzgebers wird unter Verweis auf Art. 6 des Grundgesetzes – Schutz von Ehe und Familie – in Frage gestellt. Von einem verfassungswidrigen Gesetz ist die Rede.
Dabei hat der Gesetzgeber auch schon vor dem Gesetz über die Ehe für alle gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt, nämlich bei Transsexuellen, die, wie ich, an ihrer Ehe festhalten wollen und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht darauf verwiesen werden können, ihre Ehe scheiden zu lassen und als Lebenspartnerschaft fortzusetzen.
In dieser Diskussion habe ich gelegentlich das Gefühl, dass es gar nicht so sehr um den Schutz von Ehe und Familie geht, der durch eine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ja auch gar nicht in Frage gestellt wird, sondern darum, einer solchen Verbindung eine geringere Wertigkeit zuzusprechen, sie zu einer Verbindung mit gleichen Pflichten, aber ungleichen Rechten zu machen, sie also letztlich doch wegen der sexuellen Orientierung oder Identität der Partner zu diskriminieren.
Hier bedarf es eines machtvollen Zeichens, das auch diese Teile der Bevölkerung nachdenklich macht. Sie müssen im Grundgesetz, auf das sie sich berufen, lesen können, dass Menschen auch nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen.
Solche Zeichen können sehr fruchtbar sein, wie ein Seitenblick auf das Verbraucherrecht zeigt, das es ohne die EU in weiten Teilen nicht gäbe und das, zum Schutz des BGB in Sondergesetzen versteckt, Jahrzehnte gewissermaßen in der Schmuddelecke des deutschen Zivilrechts verbracht hat.
Allein die Überführung dieser Vorschriften in das BGB hat sie zu einem anerkannten Bereich des allgemeinen Zivilrechts werden lassen, mit dem sich alle Ziviljuristen befassen und das in den Lehrplänen der Universitäten fest verankert ist. Einen solchen Effekt brauchen wir auch bei der sexuellen Orientierung und der sexuellen Identität. Sie müssen selbstverständlicher Ausdruck der Diversität unserer Gesellschaft werden.
These 2: Das Anerkennungsverfahren muss vereinfacht und verbessert werden.
Für transsexuelle und transidente Menschen ist es allerdings mit einem Bewusstseinswandel nicht getan. Sie können nämlich ihre Identität nur leben, wenn sie behördlich anerkannt wird.
Die Verfahren dafür sind bei beiden Gruppen verschieden, ohne dass es dafür heute noch tragfähige Gründe gibt. Für transsexuelle Menschen, also Menschen, die sich dem sog. Gegengeschlecht zugehörig fühlen, gilt immer noch das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz.
Sie müssen in diesem Verfahren die Gutachten von zwei unabhängigen Gutachtern vorlegen, auf deren Grundlage das Gericht dann entscheidet, ob ihr Vorname und ihr Geschlechtseintrag zu ändern sind. Dabei stoßen sie durchaus auf Schwierigkeiten, an die der Gesetzgeber bestimmt nicht gedacht hat: die Anforderung zweier neuer Gutachten für die Änderung des Geschlechtseintrags nach bewilligter Vornamensänderung oder auch Richter, die statt der vorgeschriebenen zwei einfach drei Gutachten verlangen, was für viele Transsexuelle schon wegen der damit verbundenen Kosten eine faktische Verweigerung der Anerkennung bedeuten kann.
Bei den antragsberechtigten transidenten Menschen, also Menschen mit nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen, die sich weder ganz dem weiblichen noch ganz dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, genügt dagegen die Bescheinigung des behandelnden Arztes; sie können die Änderung ihres Geschlechtseintrags auch unmittelbar bei dem Standesamt beantragen, müssen also nicht zuerst ein gerichtliches Verfahren durchlaufen. Nicht antragsberechtigte transidente Menschen, also solche, deren Geschlechtsmerkmale eindeutig männlich oder weiblich sind, können ihre Identität in den Personenstandsregistern und in ihren Papieren gar nicht positiv zum Ausdruck bringen. Sie haben lediglich die Möglichkeit, den vorhandenen Geschlechtsantrag löschen zu lassen, also im Register gewissermaßen geschlechtslos zu erscheinen.
Diese Unterschiede sind jedenfalls heute nicht mehr zu rechtfertigen. Das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz war auf die ursprünglich bestehenden, sehr hohen Hürden zugeschnitten, die heute nahezu alle weggefallen sind. Inhaltlich geht es heute allein noch darum, ob sich der transsexuelle Mensch dem Gegengeschlecht zugehörig fühlt, also im Kern um das gleiche wie bei Menschen, die sich als divers sehen, nämlich um ihre sexuelle Orientierung. Sachgerecht wäre jedenfalls für die standesamtliche Anerkennung ein reines Antragsverfahren nach dem Vorbild der Vorschriften für das dritte Geschlecht, die auch für Menschen anwendbar sein sollten, die sich trotz eindeutig zuzuordnender Geschlechtsmerkmale weder voll dem weiblichen noch voll dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, sondern eine non-binäre Identität haben.
These 3: Wir müssen lernen, gönnen zu können.
Die menschliche Diversität bedeutet aus meiner Sicht einen Reichtum, aus dem gerade unser Land besonders viel schöpfen kann. Unser Land lebt nämlich von den intellektuellen und handwerklichen Fähigkeiten und dem Erfindungs- und Ideenreichtum seiner Menschen. Sie sind unsere Stärke und eröffnen uns die Möglichkeit, mit guten Produkten und Verfahren, mit Programmen und Know-how in einer unruhiger gewordenen Welt wirtschaftlichen Erfolg zu haben und unseren Menschen gute Lebensverhältnisse zu sichern.
Diese Aufgabe wird uns am ehesten gelingen, wenn wir ein Motto aus meiner rheinischen Heimat verinnerlichen: gönnen können. Gönnen wir einander, so zu sein, wie wir eben sind, mit unseren Stärken und Schwächen, mit unseren unterschiedlichen Sichtweisen und unserem unterschiedlichen Geschlecht, unserer unterschiedlichen sexuellen Orientierung und sexuellen Identität.
Um uns in dieser Welt zu behaupten und den erreichten Wohlstand zu erhalten, brauchen wir jeden Kopf und jede Hand. Jede/r sollte mit seinen jeweiligen Fähigkeiten daran mitarbeiten und jede/r sollte daran auch mitarbeiten können.
Halten wir uns nicht mit den letztlich müßigen Fragen nach dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität der Menschen auf. Fragen wir uns lieber, was jeder Mensch zum gemeinsamen Wohlergehen beitragen kann, und gehen wir gemeinsam an die Arbeit. Wir werden sehen: Es lohnt sich!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Foto copyright Claudia Höhne